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Ersatzbaustoffverordnung

Zum 01.08.2023 trat die Mantelverordnung zur Neuregelung der Verwertung mineralischer Abfälle, bestehend aus ErsatzbaustoffV, BBodSchV, GewAbfV,  DeponieV u. a., in Kraft. Sie löst die bisherigen LAGA-Hinweise aus dem Merkblatt M20 ab. Ziel der neuen Mantelverordnung ist der Schutz von Boden und Grundwasser und das Erreichen einer hohen Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe. Die umfangreiche ErsatzbaustoffV regelt die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu.

Mit der neuen Verordnung kommen auch neue Herausforderungen für die Akteure des Bodenschutzes, der Altlastensanierung, des Flächenrecyclings und des Deponie- und Abfallwesens: neue Regeln, neue Begriffe, neue Analyseverfahren, neue Einbauklassen und neue Materialwerte.

Der erfahrene Fachgutachter und Referent Oliver Sommer wird im Seminar einen Einblick in die neue Ersatzbaustoffverordnung und ihre Auswirkungen auf die fachliche Praxis ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten geben. 

Das Seminar richtet sich an die Probenehmer selbst, aber vor allem auch Behördenvertreter der Umweltämter und Vollzugsbehörden und Akteure im Bereich der Deponie-, Recycling-,  Abfall- und Laborunternehmen.

Veranstaltungsort:
Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V.
Meraner Str. 10
01217 Dresden
Germany

Weiter Informationen entnehmen sie bitte folgendem Link: https://www.dgfz.de/fachbereiche/weiterbildung-tagungen/termine/ersatzbaustoffverordnung


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