Meine Leidenschaft. Mein Beruf. Mein Verband.

Doppelmitgliedschaft ab jetzt möglich!
Mit der DMG, GeStEIN und der DGGV

Veröffentlicht am: // Kategorien: Neuigkeiten

In ihrer Sitzung am 28.10.2023 in Garbsen haben Vorstand und Beirat des BDG einstimmig beschlossen, für die DGGV, die DMG und GeStEIN eine Doppelmitgliedschaft zu ermöglichen. Personen, die im BDG und gleichzeitig in einer der genannten Gesellschaften Mitglied sind, erhalten auf Antrag einen Nachlass von 10 EUR auf den BDG-Mitgliedsbeitrag. Die Regelung gilt ab dem 1.1.2024.