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Lieferkettengesetz
Ausschuss Arbeit und Soziales stimmt Gesetzentwurf zu

Veröffentlicht am: // Kategorien: Neuigkeiten

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 09. Juni 2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmen verpflichten, menschenrechtliche Standards in all ihren globalen Produktionsstätten einzuhalten. Die Fachgruppe Rohstoffe der Scientists for Future (S4F), die aus einer Initiative von Rohstoffgeologen beim BDG hervorgegangen ist, hatte im Vorfeld eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingereicht.

Mit dem Lieferkettengesetz will die Bundesregierung deutsche und in Deutschland ansässige Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen, Menschenrechte bei Gewinnung, Transport und Verarbeitung von Rohstoffen zu berücksichtigen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich auf die gesamte Lieferkette erstrecken. Die aus dem Gesetz resultierenden Pflichten gelten für Unternehmen sowohl in ihrem eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber ihren direkten Zulieferern. Mittelbare Zulieferer sollen einbezogen werden, sobald das Unternehmen über Kenntnisse von dortigen Menschenrechtsverletzungen verfügt.

Das Gesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden und ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden gelten. Dabei werden auch Beschäftigte, die im Ausland tätig sind, bei der Mitarbeiterzahl berücksichtigt. Eine relevante Änderung hat der Gesetzesentwurf insofern erfahren, als das Gesetz nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezieht.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, eine menschenrechtliche Risikoanalyse durchzuführen, Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe von Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über ihre diesbezüglichen Maßnahmen zu berichten. Der BDG fordert dabei, dass bei der Kontrolle von Gewinnungsstätten von mineralischen Rohstoffen Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler vor Ort zum Einsatz kommen, welche ihre Qualifikation durch eine Zertifizierung, wie beispielsweise die als European Geologist, nachgewiesen haben.

Der Gesetzentwurf, dem der Ausschuss in geänderter Form zugestimmt hat, ist unter folgendem Link abrufbar: https://dserver.bundestag.de/btd/19/286/1928649.pdf