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Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz
BDG bringt sich erneut in Verbändeanhörung ein

Veröffentlicht am: // Kategorien: Neuigkeiten

Der BDG hat sich erneut an der Verbändeanhörung zur Mantelverordnung (MantelV) für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beteiligt. In seiner Stellungnahme begrüßt der BDG ausdrücklich die bundesweite Harmonisierung des Rechtsrahmens sowie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Standards für die Verwertung mineralischer Abfälle. Insbesondere der Kompromiss einer fünfjährigen Übergangsfrist gem. § 28, Abs. 2 BBodSchV hinsichtlich der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 170 oder DIN EN ISO/IEC 17020 bzw. einer Notifizierung nach Regelungen der Länder für die Probenahme von Böden und Materialien stellt aus Sicht des BDG einen gangbaren und vor allem praxistauglichen Weg dar. Die verlängerte Übergangsfrist, die vom BDG gefordert wurde, bietet allen beteiligten Parteien ausreichend Zeit, um sich dem Regime anzupassen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.